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BVerwG, 18.12.1990 - 4 B 179.90 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Bezeichnung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Begriff der Diskothek - Genehmigungspflicht einer Nutzungsänderung
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 01.10.1990 - 14 B 89.498
- BVerwG, 18.12.1990 - 4 B 179.90
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 05.11.1985 - 1 C 14.84
Unmöglichkeit der Ausübung eines Gaststättengewerbes in der erlaubten Betriebsart …
Auszug aus BVerwG, 18.12.1990 - 4 B 179.90
Auch soweit die Beschwerde "vorsorglich darauf hinweist", daß es einerseits einen gesetzlichen Begriff der Diskothek nicht gebe (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 5. November 1985 - BVerwG 1 C 14.84 - NVwZ 1986, 296), andererseits aber meint, es sei zu fordern, daß der Begriff der Diskothek vom Bundesverwaltungsgericht klar definiert werde, kommt eine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung nicht in Betracht:.